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Neues Kasualgesetz ab 1. Juli 2023!!

Zum 1. Juli 2023 gilt für die Badische Landeskirche ein neues Kasualgesetz!

Das Wichtigste: In Zukunft braucht es keine Dimissoriale (Entlassschein) mehr, wenn Kasualien außerhalb der Heimat-Gemeinde gefeiert werden. Stattdessen gibt es eine Informations- und Klärungspflicht der liturgisch verantwortlichen Person an das infrage kommende Pfarramt.