Zum 1. Juli 2023 gilt für die Badische Landeskirche ein neues Kasualgesetz!
Das Wichtigste: In Zukunft braucht es keine Dimissoriale (Entlassschein) mehr, wenn Kasualien außerhalb der Heimat-Gemeinde gefeiert werden. Stattdessen gibt es eine Informations- und Klärungspflicht der liturgisch verantwortlichen Person an das infrage kommende Pfarramt.