Predigen, taufen, bestatten, trauen – die Badische Landeskirche traut diese besonderen kirchlichen Verkündigungsdienste auch ihren ehrenamtlichen Mitgliedern an und zu! Als Prädikantin/Prädikant unserer Landeskirche übernehmen Sie nach Absprache mit Ihrem Kirchenbezirk Gottesdienste und Kasualien und bringen Ihren besonderen Hintergrund in ihre Verkündigung ein.
Natürlich lassen wir Sie nicht allein auf dem Weg zur Vorbereitung eines Gottesdienstes. In acht Wochenendmodulen vermitteln wir Ihnen das nötige Hintergrundwissen. Für die Praxis begleitet Sie ein:e Mentor:in, also ein Pfarrperson Ihres Kirchenbezirks, in deren Gemeinde Sie praktische Erfahrung sammeln und reflektieren können
Ausbildung
Um zur Ausbildung zugelassen zu werden, sind folgende Schritte notwendig:
Ein Gespräch mit dem oder der Bezirksbeauftragten klärt Ihre Motivation und Voraussetzungen. Kriterien sind:
- Befähigung zum Kirchenältestenamt
- Persönliche Eignung zum Dienst im Predigtamt
- Einbindung in das gemeindliche Leben der Kirchengemeinde
- Lebenserfahrung, die durch den Abschluss einer Berufsausbildung zum Ausdruck kommen kann
- körperliche Voraussetzungen und psychische Belastbarkeit
Kommt der:die Bezirksbeauftragte zu einem positiven Votum, ist der Ältestenkreises der Wohnortgemeinde die nächste Station. Der Ältestenkreis beschließt im positiven Fall in einer gültigen Sitzung, Sie dem Bezirkskirchenrat bzw. dem Stadtkirchenrat vorzuschlagen. Spätestens jetzt sollten Sie einen Lebenslauf und ein Motivationsschreiben verfassen, in dem deutlich wird, weshalb sie gerne die Ausbildung absolvieren möchten.
Beschließt auch der Bezirkskirchenrat/Stadtkirchenrat, Sie für die Ausbildung vorzuschlagen, schickt das Dekanat sämtliche Beschlüsse und Schriftstücke an die Geschäftsstelle der Landeskirchlichen Beauftragten für den Prädikantendienst.
Von dort erhalten Sie dann eine Einladung zu einem Gespräch mit einer Zulassungskommission eingeladen. Diese überzeugt sich im Gespräch von Ihrer persönlichen Eignung und bespricht ggfs. den Ausbildungsgang. Dieser kann, weil er modular aufgebaut ist und entsprechende Vorbildungen berücksichtigt, variieren.
Nach der Zulassung ist noch die Übernahme des Mentorats mit dem:der Bezirksbeauftragten zu klären. In der Regel ist das ein Gemeindepfarrer oder eine Gemeindepfarrerin aus dem Kirchenbezirk, nicht jedoch der oder die der Gemeindepfarrer:in.
Die Zulassungsgespräche finden jeweils im Spätherbst statt. Sämtliche Bewerbungsunterlagen müssen deswegen bis zum 4. Oktober in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Dies kann gerne per Mail erfolgen, dann sollten die Dokumente eingescannt sein.
Folgende Dokumente werden benötigt:
+ Lebenslauf des:der Bewerbers:in
+ Motivationsschreiben des:der Bewerbers:in
+ Protokollauszug Ältestenkreis über den Beschluss NN für die Ausbildung vorzuschlagen
+ Formblatt für Bezirksbeauftragte über die Eignung, gerne zusätzlich noch ausführlicheres Votum
+ Formblatt des Kirchenbezirks über den Beschluss
+ Unterschriebene Datenschutzerklärung, (hier ist das Merkblatt)
(+ Erklärung zum Mentorat – dies kann nach der Zulassung entschieden und eingereicht werden)
Arbeits- und Ausbildungsmaterial
Zu Beginn der Ausbildung erhalten die Prädikantinnen und Prädikanten Agenden und Materialien von der Badischen Landeskirche.
Prädikantinnen und Prädikanten erhalten im Lauf der Ausbildung Zugang zu den Württemberger Lesepredigten, die Anmeldung erfolgt über den Prädikantendienst.
Persönlich aufzubringende Kosten und Entschädigungen/Erstattungen
Der Eigenbeitrag für die Basis- und Ergänzungsmodule, siehe unten, beträgt 30 € pro Wochenende. Für Fortbildungskurse betragen die Eigenanteile 15 €, oder 30 € (abhängig von der Anzahl der Übernachtungen).
Die Fahrtkosten zu den Aus- und Fortbildungen werden erstattet.
Die Prädikantinnen und Prädikanten versehen ihren Dienst ehrenamtlich. Sie erhalten hierfür eine Aufwandsentschädigung von 50 € pro Gottesdienst und 25 € für jeden weiteren Gottesdienst am selbenTag. Während ihres Dienstes, einschließlich der Hin- und Rückfahrt, sowie bei Teilnahmen an Rüstzeiten genießen sie Versicherungsschutz. Bei Sachschäden, die sie selbst zu tragen haben, kann entsprechend den für die Dienstunfallfürsorge für Pfarrer/Pfarrerinnen geltenden Bestimmungen von der Landeskirche Ersatz geleistet werden.
Informationen zur Ausbildung
- Basismodule Übersicht
- Ergänzungmodule – demnächst neue Übersicht!
- Aufgaben Mentorinnen/Mentoren
- Datenschutzhinweise für Bewerberinnen und Bewerber im Prädikantendienst
Rechtliche Grundlagen
- Kirchliches Gesetz über den Dienst von Prädikantinnen und Prädikanten (Prädikantengesetz)
- Rechtsverordnung zur Ausführung des Prädikantinnen- und Prädikantengesetzes (Rechtsverordnung)
- Geänderte Rechtsverordnung zur Ausführung des Prädikantinnen- und Prädikantengesetzes vom 13.09.2016
Weitere Informationen
- Agenden für die Evangelische Landeskirche in Baden
- Material für Gottesdienst und Gemeindearbeit der Evangelischen Landeskirche in Baden
- Der Ausschuss für Prädikantenarbeit
- Die komplette Liste der Bezirksbeauftragten finden Sie hier
Festschrift zum 75-jährigen Jubiläum
Die Festschrift zum 75-jährigen Jubiläum des Lektoren- und Prädikantendienstes in der evangelischen Landeskirche Baden finden Sie hier: Festschrift PRÄDIKA(N)T WERTVOLL
Prädikantendienst in der Zeitung
Die Brückenbauer zur Kirche – Bericht über die Prädikantenausbildung