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Café-Gottesdienst mit Kuchen …

Unter dem Motto „Variationen der Liebe – auf einen Kaffee mit Gott“ fand am Sonntag, den 22.9.2024 um 15 Uhr ein Gottesdienst im Café Brahms in Karlsruhe Mühlburg statt.

Die Idee war, die Kirche ins Café zu holen, weil Gott für die Menschen da ist und Gottesdienste nicht auf den Kirchenraum beschränkt sind. Gott kommt zu den Menschen. Der Inhaber des Café Brahms, Ergün Fidancan, ist diesem Projekt gegenüber, das wegen des großen Anklanges in Zukunft seine Fortsetzung finden soll, sehr aufgeschlossen. Er selbst ist Moslem und sagt, sein Hauptanliegen ist, dass die Menschen den Weg wieder zu Gott und in die Kirche finden.

Inhaltlich war die Botschaft des Gottesdienstes, dass es viele Variationen der Liebe gibt, dass die Quelle aller Liebe, die die tiefe Sehnsucht der Menschen stillt, Gott ist. Es wurden Wege aufgezeigt, zu dieser tiefen Liebe zu finden und in ihr zu bleiben. Einer der Wege ist, wie es 1. Johannes 4, 12-16 beschreibt, Jesus Christus anzurufen und zu bekennen.

Ein Element als Unterbrechung der Predigt war ein Gruppenaustausch an den Tischen, wo es darum ging, sich gegenseitig mit den vielfältigen Erfahrungen mit Liebe in ihren Variationen zu beschenken.

Umrahmt wurde der Gottesdienst mit Musik von Johannes Brahms und mit Liebesliedern von ihm, die Dietmar Schlager zu Gehör brachte. Auch sang die Gemeinde Lieder zum Thema Liebe, wie zum Beispiel den Kanon „Wo die Liebe wohnt, blüht das Leben auf. (…) Wo die Liebe wohnt, da wohnt Gott.“

 

Während des Gottesdienstes gab es Kaffee und Kuchen, was zu einer positiven und aufgelockerten Stimmung beitrug und gut angekommen ist. Ungefähr 30 Gäste waren in dem Café anwesend, das somit gut gefüllt war.

Die unterschiedlichen Feedbacks der Gäste lauteten so:

„So ein schöner Gottesdienst! Gottes Liebe war spürbar. Jeder konnte etwas Erfüllendes mitnehmen. Jetzt sind alle wieder auf dem richtigen Weg.“

 „Alles war so authentisch. Ich komme gerne wieder.“

 „Der Gottesdienst war wie für mich persönlich gemacht und somit wie ein Wunder. Ich habe mit Gott und der Kirche gebrochen. Doch jetzt wurde ich von Gott tief berührt. Ich glaube, er hat mich doch noch nicht aufgegeben!“

 Karlsruhe, den 23.9.2024 – Patricia Kasper, Prädikantin

 

Anmerkungen zum neuen Kasualgesetz

Das neue Kasualgesetz ist im Sommer 2023 in Kraft getreten. Es enthält etliche Neuerungen und Vereinfachungen. Allerdings verbinden sich damit auch Unsicherheiten. Pfr. Rainer Heimburger hat für alle Prädikant:innen einen kurzen Überblick über wichtige Punkte zusammengestellt:

Das neue Kasualgesetz – Information für die Gemeinden

Die Landessynode hat auf ihrer Frühjahrstagung ein Kasualgesetz beschlossen. Es tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft.

Das sind die wichtigsten Inhalte:

Fürsorgezuständigkeit

  1. Zuständig für Kasualhandlungen (Taufe, Trauung, Bestattung) bleibt in der Regel die für die betreffenden Gemeindeglieder zuständige Pfarrerin oder der Pfarrer mit gemeindlichem Auftrag (§ 1 Abs. 1 Kasualgesetz).
  2. Wird eine andere Person mit dem Auftrag zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung (Pfarrer*in, Diakon*in, Prädikant*in, Ruhestandspfarrer*in oder Prediger*in einer landeskirchlichen Gemeinschaft) für eine Kasualhandlung angefragt wird folgendermaßen verfahren:
  • Die angefragte Person übernimmt die Kasualhandlung. Sie informiert formlos und unverzüglich das für die Gemeindeglieder örtlich zuständige Pfarramt und holt dort die erforderlichen Informationen ein.

Die übernehmende Person stellt sicher, dass durch die Übernahme der Dienst der örtlich zuständigen Person in der Gemeinde nicht belastet wird (§ 1 Absatz 2 Kasualgesetz).

  • Kann die zuständige oder die angefragte Person die Kasualhandlung nicht selbst durchführen, sorgt sie dafür, dass eine andere Person die Kasualhandlung durchführt und gibt die Zuständigkeit an diese Person ab (Artikel 8 Absatz 1 LO Taufe /Trauung; Artikel 6 Absatz 1 LO Bestattung).
  • Sollte keine der angefragten Personen die Kasualhandlung übernehmen können, bittet sie die Dekanin / den Dekan des Kirchenbezirks, in dem die Kasualie stattfindet, um die Organisation der Durchführung der Kasualie.

Informationspflichten

  1. Gegenüber der übernehmenden Person ist das zuständige Pfarramt verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte aus dem Gemeindegliederverzeichnis oder den Kirchenbüchern zu erteilen. Sie stellt erforderliche Meldeformulare zur Verfügung und trägt Sorge für die Eintragung in das Kirchenbuch. (§ 1 Artikel 3 Kasualgesetz).
  2. Ein Entlassschein (Dimissoriale) wird nicht mehr benötigt. 
  3. Stattdessen gilt: Die Person, die die Kasualhandlung übernimmt, stellt im Nachgang dem zuständigen Pfarramt die für die Eintragung in das Kirchenbuch erforderlichen Daten zur Verfügung. Sie informiert unverzüglich das Pfarramt der Gemeinde, dem die getaufte, getraute oder bestattete Person angehört (Artikel 8 Absatz 2 LO Taufe /Trauung; Artikel 6 Absatz 2 LO Bestattung) .

Gestaltung der Kasualhandlung

  1. Die Gestaltung der Kasualhandlung obliegt der zuständigen Person, die sich mit der für die kirchenmusikalische Gestaltung zuständigen Person abstimmt. Sie berücksichtigt die von den Gemeinden in einer überörtlichen Zusammenarbeit getroffenen Festlegungen (§ 2 Absatz 3 Kasualgesetz).

Hausrecht / Kanzelrecht

  1. Die Nutzung eines Kirchengebäudes für die Durchführung von kirchlichen Kasualhandlungen kann vom Kirchengemeinderat nicht mit Hinweis auf das Hausrecht untersagt werden. Gleiches gilt für die Durchführung einzelner Kasualhandlungen unter Berufung auf das Kanzelrecht. (§ 2 Abs. 4 Kasualgesetz)

Für die Durchführung von Kasualhandlungen wird der Evangelische Oberkirchenrat durch Rechtsverordnung nähere Regelungen u.a. für eine Rahmenbebührenordnung treffen (§ 4 Kasualgesetz). Sobald die RVO ausgearbeitet ist, wird eine Gesamtinformation an die Dekanate und Gemeinden erfolgen.

(R. Heimburger)

Predigthilfe von Dr. Leonor Ossa

Ab sofort können Sie hier Exegetisches zum jeweiligen Predigttext der kommenden Woche nachlesen!
Die Theologin Leonor Ossa stellt uns ihre Arbeit zu den Predigttexten zur Verfügung.

Zur Person Leonor Ossa geb. Kade:

Geboren 1943 in Buenos Aires, Argentinien
Ab 1963 als Stipendiatin des Ev. Studienwerks Villigst nach Deutschland, Studium der Theologie in Heidelberg, Göttingen, Tübingen und Hamburg. Abschluss 1. Theologisches Examen 1969
In Buenos Aires und Santiago de Chile als Promotionsstipendiatin bis zum Militärputsch 1973
Ab 1974 wieder Deutschland: 2. Examen und Promotion in Frankfurt/Main
Ordination und anschließend Pfarrerin der EKHN bis 1998; währenddessen Lehraufträge an der Uni Frankfurt, außerdem Exegetisch-Homiletische AG zusammen mit Prof Dr. Dieter Georgi, nach dessen Tod dies alleine bis heute,  Ergänzt werden die Ausführungen teilweise von Pfarrer Wolfram Blödorn

Predigthilfe für den 2. Advent